Raucher aufgepasst. Wer sich von der Polizei beim Rauchen in öffentlichen Gebäuden erwischen lässt, wird zur Kasse gebeten oder muss einen Raucherentwöhnungskurs besuchen. Von wegen April, April … das ist kein Scherz.
Unvorstellbar ist das, aber wahr! Und was passiert mit unseren Gesellschafts-Trinkern? Müssen die Schluckis auch ein Bußgeld zahlen, oder zur Strafe ein paar Stunden bei den Anonymen Alkoholikern absitzen?
Mensch klasse. Das ist doch mal ´ne Maßnahme. Ich meine den Entwöhnungskurs für Suchtmenschen allgemein. Also mir kann das nur recht sein, wenn mein Workaholicer, der immer bis in die Nacht hinein (und sei´s bei Kerzenschein) noch arbeiten muss, nach Büroschluss noch in die Gruppe muss.
…kurz noch mal auf die Raucher-Polizei zurückzukommen. Wie werden eigentlich bei Rauchalarm die beiden Schauspieler-Polizisten dem Schmökenden gegenübertreten? Doch etwa nicht im ähm als rauchergrautes Ensemble mit nachstehend einstudiertem Gesetzes-Text:
Achtung, Achtung – hier spricht die Raucher-Polizei. Nehmen sie die Rußgriffel hoch. Lassen sie sofort die Gammel fallen. Das Feuerzeug flach auf den Boden legen. Legen sie sich daneben.
Ja –nun gut, ganz so schlimm wird´s nicht kommen. Allerhöchstens wird der Straf- bzw. Pafftäter mit auf die Wache genommen und zur Freveltat vernommen, bevor es ab in die Raucher-Zelle geht (eine Zelle, wo „Nur für Raucher“ draufsteht;-)
